Test auf Barrierefreiheit
Mit der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV), einer Ergänzung des Behindertengleichstellungsgesetzes, sind am 17. Juli 2002 verbindliche Richtlinien für Internetauftritte und öffentlich zugängliche Intranets festgelegt worden.
Die BITV hat das Ziel, das Internet für Menschen mit körperlichen Einschränkungen und Behinderungen zugänglicher zu machen.
Verbindlich gilt die Verordnung für Webauftritte des Bundes, die danach seit dem 31. Dezember 2005 barrierefrei sein müssen. Angebote, die sich speziell an Behinderte richten, sind sogar schon 2 Jahre länger – seit dem 31. Dezember 2003 – an die BITV gebunden. Ähnliches gilt für Websites der Länder und Kommunen.
Auch wenn Unternehmen nicht dazu verpflichtet sind, die BITV-Standards einzuhalten, sollte ein barrierefreier Internetauftritt mittlerweile eine Selbstverständlichkeit sein. Angesichts des demografischen Wandels innerhalb der Gesellschaft mit einem stetig größer werdenden Anteil älterer Menschen ist die Entscheidung für eine barrierefreie Website eine Entscheidung für die Zukunft.
Eine barrierefreie Website bietet – verglichen mit nicht-standardkonformen Internetauftritten – eine ganze Reihe von Vorteilen.
Barrierefreie Websites im Vorteil:
Für Alle lesbar, z.B. auch mit Textbrowsern, Ton- und Braille-Ausgabegeräten
Besonders suchmaschinenfreundlich
Texte lassen sich vergrößern
Kostenersparnis bei zukünftigen Layoutänderungen
Kompatibel mit modernen Endgeräten, z.B. Mobiltelefonen, Smartphones, PDAs
Ich teste Websites, Intranets und Extranets auf Barrierefreiheit. Sie erhalten einen ausführlichen Accessibility-Report in Form eines PDFs, der Ihnen Aufschluss darüber gibt, wie sehr Sie die Richtlinien bereits einhalten und wo Optimierungsbedarf besteht. Konkrete Handlungsempfehlungen auf Basis der Analyse-Resultate, wie Sie den Grad der Barrierefreiheit und damit den Nutzen für Ihre Benutzer steigern können, runden den Report ab.